AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemein

  1. Für alle Lieferungen gelten zusätzlich zu diesen Bedingungen die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ einschließlich der „Ergänzungsbedingungen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt“ in ihrer jeweils neuesten Fassung, die als Nachdruck beigefügt sind . Darüber hinaus gelten zusätzlich die folgenden eigenen Bedingungen:

II. Umfang der Lieferpflicht

  1. Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

III. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich für Lieferung ohne Aufstellung ab Werk Duisburg in EURO, ausschließlich Verpackung, und entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Angebotspreise auf Änderungen der Gehalts- und Lohnsätze sowie auf Änderungen der Materialpreise zu überprüfen.
  2. Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers werden wir die Sendung gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichern.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren – auch komplette Lasthebemagnetsysteme – die in mobile oder stationäre Anlagen des Auftraggebers eingebaut werden, bleiben bis zur Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Vorher ist die Sicherungsübereignung der gelieferten Ware oder der installierten Anlagen untersagt und nur Wiederverkäufern die Weiterveräußerung im kaufmännischen Geschäftsverkehr gestattet. Beim Weiterverkauf treten die Forderungen des Auftraggebers gegen den Käufer an die Stelle der uns gehörenden Waren, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretungserklärung bedarf. Die Kosten für Zahlungsverzug werden gesondert in Rechnung gestellt.

V. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Wechsel werden von uns nur angenommen, wenn uns bis zur Einlösung des Wechsels Sicherheiten in Höhe der Wechselsumme geleistet werden. Materialversand an uns unbekannte Kunden erfolgt nur gegen Nachnahme, Lieferung von Systemen nur gegen Vorkasse und nach Vereinbarung.

VI. Lieferzeiten

Wir sind stets bemüht, die zugesagten Lieferzeiten einzuhalten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

VII. Gefahrübergang

Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Auftraggeber über, wenn die Sendung das Werk verlassen hat, unabhängig davon, ob die Montage durch uns erfolgt oder nicht.

VIII. Garantiebedingungen

  1. Zeitraum: 24 Monate ab Inbetriebnahme ab Werk Duisburg. Produkte der Baureihe MHM Hydromagnete und Ersatzteile 12 Monate ab Inbetriebnahme ab Werk Duisburg.
  2. Die Gewährleistung unserer Komponenten umfasst die kostenlose Behebung der Mängel, die nachweislich auf die Verwendung fehlerhaften Materials oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Dies ist keine Vor-Ort-Garantie. Rücksende-, Reise- und Versandkosten sind nicht in der Garantie enthalten.
  3. Mängel, die durch unsachgemäße Installation, Wartung oder Handhabung der Komponenten verursacht werden, sind ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Garantiearbeiten, die von Ihnen oder externem Personal durchgeführt und uns in Rechnung gestellt werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch uns. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für Schäden und/oder Folgeschäden im Zusammenhang mit unseren Komponenten.
  6. Wir behalten uns vor, Reparaturen oder Nachbesserungen vorzunehmen, Ersatzteile zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten.
  7. Verschleißteile und mechanische Beschädigungen fallen nicht unter unsere Garantie.

IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Duisburg.